Zwischen Camille D. und Alex M.
Einigungsbrief
Am 14. April 2026 haben Camille D. und Alex M. im Anschluss an eine von Concilim begleitete Mediation die folgende Vereinbarung geschlossen, betreffend: die praktischen Modalitäten ihres alltäglichen Zusammenlebens.
Die vorliegende Vereinbarung regelt drei offene Punkte zwischen den Parteien: Lärmbelästigungen durch Umbauarbeiten, Nutzung des gemeinsamen Gartens und Umgang mit Ausnahmesituationen.
Artikel
ART. 1Arbeiten, die über die Wohnung hinaus hörbaren Lärm verursachen (Bohrmaschine, Säge, Hammer), finden ausschliesslich zwischen 9 Uhr und 18 Uhr von Montag bis Freitag statt. Wochenenden und Feiertage sind ausgeschlossen, ausser in schriftlich begründeten Notfällen.
ART. 2Die Nutzung des gemeinsamen Gartens bleibt für beide Haushalte frei. Bepflanzungen, Möbel und dauerhafte Installationen (Hütte, Hängematte, Grill) bedürfen einer vorherigen Einigung zwischen den Parteien vor der Aufstellung.
ART. 3Die Parteien verpflichten sich, sich bei punktuellen Belästigungen direkt per schriftlicher Nachricht oder persönlich zu kontaktieren, bevor sie an Hausverwaltung oder Behörden eskalieren. Eine angemessene Antwortfrist von 48 Stunden wird jeder Seite eingeräumt.
Unterschriften
Camille D.
Alex M.
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Jede Person kann Existenz, Datum und Integrität dieses Dokuments — ohne dessen Inhalt zu sehen — auf concilim.ch/verifier bestätigen.
Ref. CLM-EXEMPL-DEMO0
Prüfsumme 2F79 87FF 5ABA 2C69
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